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Wenn der Absender nicht klar ist

Gesetzgeber fordert seit neuestem umfangreiche Kennzeichnungen in Briefen

eMail-Kennzeichnung

Wer in E-Mails nicht alle Angaben macht, kann viel Geld verlieren.

Havelland (rik).. Tagtäglich werden unzählige E-Mails und Geschäftsbriefe von Unternehmen i und Firmen an Kunden oder ändere Firmen verschickt. Vor allem der E-Mail-Verkehr hat dabei immer größere Ausmaße angenommen.   Doch  wer   so kommuniziert, muss seit neuestem auf einige Details achten. Vom Gesetzgeber sind neue Regelungen verabschiedet worden, die Absender von E-Mails und Geschäftsbriefen zu umfangreichen Angaben im Absender verpflichten: „Der Absender muss sofort und eindeutig identifizierbar sein, ebenso das Anliegen des Schreibens oder der Mail", erklärt Internet-Spezialist Dennis Dahm. Hintergrund ist verstärkter   Verbraucher-   und Kundenschutz. Angesichts einer immer größer werdenden Zahl von so genannten Spam-Mails oder Werbebriefen sollen Wege gefunden werden, die den Empfänger zumindest schnell erkennen lassen sollen, ob die eingegangene Post seriösen Ursprungs ist.
„Der Missbrauch soll eingedämmt werden", weiß Anwalt Detlef Meyer. Wer diese Pflichtangaben nicht macht, muss mit Geldstrafen rechnen. „Inzwischen rollt eine Abmahnungswelle, die sich gegen die richtet, die zum Beispiel in E-Mails noch nicht alle nötigen Angaben machen", so Meyer. Die Summen sind erheblich: Bei einer Abmahnung können bis zu 5.000 Euro fällig werden, der gerichtliche Streitwert liegt bei bis zu 50.000 Euro. „Ich rate allen Unternehmen, aber auch Privatleuten, zu überprüfen, ob sie tatsächlich alle Angaben machen", empfiehlt Meyer. Schwierig wird es dabei, weil diese Angaben unterschiedlich sein müssen. Eine GmbH muss sich zum Beispiel anders darstellen als eine Einzelfirma oder eine Co KG.
Auch Privatleute sind verpflichtet, bestimmte Angaben zu machen. Der Rechtsanwalt rät daher dringend, sich von Fachleuten beraten zu lassen.
Quelle: BRAWO vom 04.03.07
Collage:wodtke-media
 


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